Februar 2026
Kein Steuerabzug für den Unterhalt bei gemeinsamem Konto
Ein geschiedener Mann überwies CHF 84’324
an Unterhalt für seine Ex-Frau und die gemeinsamen Kinder. Da die Frau in
Spanien kein eigenes Konto eröffnen konnte, zahlte er den Betrag auf ein gemeinsames
Konto ein.
Die Steuerbehörden erkannten die Unterhaltszahlungen nicht an, da das
Geld nicht effektiv aus seinem Vermögen abgeflossen ist. Das Bundesgericht
bestätigte diese Sichtweise und wies die Beschwerde ab.
(Quelle: BGE 9C_286/2024 vom 1.10.2025)